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   BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73   

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BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73 (https://dejure.org/1975,477)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1975 - IV C 27.73 (https://dejure.org/1975,477)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1975 - IV C 27.73 (https://dejure.org/1975,477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 135
    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen aufgrund Erschließungsvertrags; Begriffe des "öffentlichen Interesses" und der "unbilligen Härte" i.S. von § 135 Abs. 5 BBauG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1976, 116
  • DVBl 1976, 306
  • DÖV 1975, 717
  • BayVBl 1976, 280
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Das einen Verzicht auf die Erhebung des Erschließungsbeitrages rechtfertigende "öffentliche Interesse" im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG muß auf den Verzicht selbst gerichtet sein (im Anschluß an das Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71).

    Auf die Revision der Beklagten hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71 - das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurück.

    Daß die Annahme des Berufungsgerichts, Ziffer 5 des Erschließungsvertrages sei als ein Vertrag zugunsten Dritter anzusehen, mit allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71 - näher dargelegt.

    Daß eine solche Auslegung des Vertrages denkbar ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 21.71 - bemerkt.

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 47.67

    Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Von dieser Regel sind nach § 135 Abs. 5 BBauG Ausnahmen nur in Einzelfällen zulässig; dabei spricht der Begriff "Einzelfall" freilich nicht dagegen, gleichzeitig gegenüber mehreren Anliegern auf die Beitragserhebung zu verzichten (Urteil des Senats vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 6 [S. 2]).

    So hat der Senat das öffentliche Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG anerkannt, wenn durch die Beitragsfreistellung die Ansiedlung eines Industrieunternehmens gefördert werden sollte (Urteil vom 31. Januar 1969 a.a.O.) oder wenn durch eine Beitragsermäßigung die Förderung von Vorhaben des Wohnungsbaues beabsichtigt war (Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 [S. 21/22], vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - DVBl. 1970, 835).

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    So hat der Senat das öffentliche Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG anerkannt, wenn durch die Beitragsfreistellung die Ansiedlung eines Industrieunternehmens gefördert werden sollte (Urteil vom 31. Januar 1969 a.a.O.) oder wenn durch eine Beitragsermäßigung die Förderung von Vorhaben des Wohnungsbaues beabsichtigt war (Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 [S. 21/22], vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - DVBl. 1970, 835).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Das Bundesbaugesetz geht davon aus, daß in der Regel der Vorteil der Straßenherstellung durch die Erhebung eines Beitrags von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke auszugleichen ist und daß die Gemeinden deswegen verpflichtet sind, den Erschließungsaufwand durch Beiträge, die auf Grund einer Ortssatzung zu erheben sind, abzudecken (Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203 [204] und vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - DÖV 1974, 204).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Zweifel an dieser Ansicht ergeben sich zumindest bezüglich der in § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG vorgeschriebenen Eigenbeteiligung, welche eine Gemeinde auch vertraglich nicht abbedingen kann (Urteile vom 22. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 [40] und vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - NJW 1972, 1588 [BVerwG 04.02.1972 - IV C 59/70]).
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV C 59.70

    Unabdingbarkeit der gemeindlichen Verpflichtung zur Tragung eines Eigenanteils an

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Zweifel an dieser Ansicht ergeben sich zumindest bezüglich der in § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG vorgeschriebenen Eigenbeteiligung, welche eine Gemeinde auch vertraglich nicht abbedingen kann (Urteile vom 22. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 [40] und vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV C 59.70 - NJW 1972, 1588 [BVerwG 04.02.1972 - IV C 59/70]).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72

    Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    So hat der Senat das öffentliche Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG anerkannt, wenn durch die Beitragsfreistellung die Ansiedlung eines Industrieunternehmens gefördert werden sollte (Urteil vom 31. Januar 1969 a.a.O.) oder wenn durch eine Beitragsermäßigung die Förderung von Vorhaben des Wohnungsbaues beabsichtigt war (Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 [S. 21/22], vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - DVBl. 1970, 835).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73
    Das Bundesbaugesetz geht davon aus, daß in der Regel der Vorteil der Straßenherstellung durch die Erhebung eines Beitrags von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke auszugleichen ist und daß die Gemeinden deswegen verpflichtet sind, den Erschließungsaufwand durch Beiträge, die auf Grund einer Ortssatzung zu erheben sind, abzudecken (Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - DÖV 1970, 203 [204] und vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - DÖV 1974, 204).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Der Gemeinde soll der Weg eröffnet werden, durch einen (teilweisen) Verzicht auf eine Beitragserhebung einzuwirken auf die Entscheidung des beitragspflichtigen Grundeigentümers über die Durchführung oder Weiterführung eines Vorhabens auf dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück, das von ihr erwünscht oder gar für erforderlich gehalten wird (vgl. zu diesem Ansatz Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Gemeinsam ist beiden Vorschriften, daß sie gegenüber der mit einer Normierung notwendig verbundenen typisierenden Verallgemeinerung individuelle Ausnahmeregelungen für solche Fälle gestatten, die im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfälle erscheinen (vgl. zu § 31 Abs. 2 BBauG: Urteil des Senats vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 5.75 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11 [S. 7] mit weiteren Nachweisen; zu § 135 Abs. 5 BBauG: Urteil des Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 [S. 3]).

    So verstanden spricht der Gesetzesbegriff "im Einzelfall" nicht dagegen, gleichzeitig gegenüber mehreren Anliegern auf die Beitragserhebung zu verzichten (so schon Urteil vom 6. Juni 1975 a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 6), sofern es sich bei allen diesen Anliegern um atypische Fälle handelt.

    Zum zweiten muß das öffentliche Interesse, soll es einen Beitragsverzicht rechtfertigen, gerade an diesem Verzicht bestehen (Urteil des Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - a.a.O. [S. 2/3] m.w.Nachw.), so z.B., wenn die Errichtung eines im öffentlichen Interesse erforderlichen Krankenhauses, eines Kindergartens oder einer Bildungsstätte gerade erst durch einen Verzicht oder eine Ermäßigung des Erschließungsbeitrags herbeigeführt oder doch gefördert werden kann.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Entsprechendes kann nach der Rechtsprechung des Senats ferner gelten, wenn beispielsweise die Errichtung eines im öffentlichen Interesse erforderlichen Krankenhauses, eines Kindergartens oder einer Bildungsstätte durch Beitragserlaß oder Beitragsermäßigung gefördert werden soll; denn in derartigen Fällen verfolgt die Gemeinde gerade mit dem Beitragsverzicht öffentliche Interessen (Urteil des Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 [3] m.w.Nachw.).
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304

    Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1

    Der Fall des Bestehens eines Anspruchs auf den Erlass des Erschließungsbeitrags aus öffentlichem Interesse liegt hier ersichtlich nicht vor und wurde vom Kläger auch nicht geltend gemacht (s. hierzu z.B. BVerwG vom 22.5.1992 BayVBl 1992, 698; vom 6.6.1975 BayVBl 1976, 280; Ludyga/Steiner, a.a.O., RdNrn. 36 ff. zu § 135 BauGB).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Der Gemeinde soll der Weg eröffnet werden, durch einen (teilweisen) Verzicht auf eine Beitragserhebung einzuwirken auf eine Entscheidung des beitragspflichtigen Grundeigentümers über die Durchführung oder Weiterführung eines Vorhabens auf dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück, das von ihr erwünscht oder gar für erforderlich gehalten wird (vgl. zu diesem Ansatz Urteil vom 6. Juli 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

    Daran hat sich durch das Bundesbaugesetz bzw. das Baugesetzbuch nichts geändert, dessen § 135 Abs. 5 einen vertraglich vereinbarten Beitragsverzicht zur Förderung der Industrieansiedlung nunmehr gestattet (BVerwG, Urteil vom 6.6.1975 -- IV C 27.73 --, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

    Ob die Neutrassierung der E. Straße den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entsprach oder ob eine Zustimmung - eventuell nachträglich (vgl. Urteil des Senatsvom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 51.73 - DÖV 1975, 717) - erteilt worden ist, ist bisher nicht festgestellt worden, so daß dem Senat eine abschließende Sachentscheidung hierüber verwehrt ist (§ 137 Abs. 2 VwGO); schon das nötigt zur Zurückverweisung der Sache in die Tatsacheninstanz.
  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
    Der Gemeinde muss daran gelegen sein, durch den Verzicht etwas zu fördern, was im öffentlichen Interesse liegt, so z.B., wenn die Beitragserhebung die Durchführung eines von der Gemeinde gewünschten oder für erforderlich gehaltenen Vorhabens gefährden würde (BVerwG Urteil vom 6. Juni 1975 - IV C 27.73 - juris Leitsatz).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 6. Juni 1975 - IV C 27.73 -, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris), der in der Literatur beigepflichtet wird (Driehaus a.a.O. § 6 RN 59; Fischer in: Hoppenberg/De Witt (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, 23. EL August 2008, Kapitel F RN 53), ist nicht jede Doppelbelastung zugunsten eines Grundstückseigentümers zu berücksichtigen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08

    Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 6. Juni 1975 - IV C 27.73 -, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris), der in der Literatur beigepflichtet wird (Driehaus a.a.O. § 6 RN 59; Fischer in: Hoppenberg/De Witt (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, 23. EL August 2008, Kapitel F RN 53), ist nicht jede Doppelbelastung zugunsten eines Grundstückseigentümers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 8 B 86.82

    Vorliegen einer Erschließungsanlage - Absehen von einer Beitragserhebung aus

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